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  • Verhinderungspflege

    Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, diese gibt es ab dem Pflegegrad 2. Die Verhinderungspflege kann bis zu 1612,00 € pro Jahr betragen. 

    Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege NICHT für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung benötigen, können Sie 50% in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr ) umwandeln.

    Somit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2418 € pro Jahr aufgestockt werden.

  • Pflegehilfsmittel

    Die Pflegeversicherung bezahlt für Verbrauchsartikel, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, 40 € pro Monat.

    Außerdem beteiligt sie sich an technischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Pflegebett.

  • Pflegegrad 1

    In diesem Pflegegrad erhalten Sie:

    • 244 Euro Pflegegeld
    • 333,33 Euro eventuelle Steuervorteile
  • Pflegegrad 2

    In diesem Pflegegrad erhalten Sie:

    • 316 € Pflegegeld
    • 333,33 € eventuelle Steuervorteile
    • 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )
  • Pflegegrad 3

    In diesem Pflegegrad erhalten Sie:

    • 545 € Pflegegeld
    • 333,33 € eventuelle Steuervorteile
    • 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )
  • Pflegegrad 4

    In diesem Pflegegrad erhalten Sie:

    • 728 € Pflegegeld
    • 333,33 € eventuelle Steuervorteile
    • 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )
  • Pflegegrad 5

    In diesem Pflegegrad erhalten Sie:

    • 901 € Pflegegeld
    • 333,33 € eventuelle Steuervorteile
    • 201,50 € Verhinderungspflege ( bis zu 2418 € pro Jahr )


Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.

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