Für die entsprechende Information bitte den Pfeil nach unten drücken.
Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, diese gibt es ab dem Pflegegrad 2. Die Verhinderungspflege kann bis zu 1612,00 € pro Jahr betragen.
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege NICHT für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung benötigen, können Sie 50% in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr ) umwandeln.
Somit kann das Budget der Verhinderungspflege auf insgesamt bis zu 2418 € pro Jahr aufgestockt werden.
Die Pflegeversicherung bezahlt für Verbrauchsartikel, zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, 40 € pro Monat.
Außerdem beteiligt sie sich an technischen Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Pflegebett.
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
In diesem Pflegegrad erhalten Sie:
Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.